Die Täter

Wilhelm Dreimann (1904–1946) wurde von der Landespolizei 1940 zur Bewachung des KZ Neuengamme eingesetzt. Im Lager führte er Exekutionen eigenhändig aus. Er wurde von Häftlingen als Henker von Neuengamme bezeichnet. Er erhängte nach Aussagen von Johann Frahm (s.u.) zumindest die ersten beiden Kinder und gemeinsam mit Heinrich Wiehagen und Johann Frahm auch die erwachsen Häftlinge.
Er wurde im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt und am 8. Oktober 1946 hingerichtet.

Johann Frahm (1901–1946) wurde 1939 im KZ Sachsenhausen zum Wächter ausgebildet. Das Konzentrationslager diente im System als sogenanntes Übungslager für spätere KZ-Kommandanten und weiteres Überwachungspersonal während der nationalsozialistischen Herrschaft.
Ab November 1942 war Johann Frahm im KZ Neuengamme im Dienst, ab 1944 unter dem Rapportführer Dreimann in der Lagerschreibstube. Er war an der Ermordung der Kinder und der erwachsenen Häftlinge beteiligt.
Im Mai 1945 konnte er zu seiner Familie nach Kleve fliehen.
Ende Oktober 1945 wurde er von den britischen Ermittlern verhaftet und wegen der Morde am Bullenhuser Damm im Curio-Haus-Prozess 1946 zum Tode verurteilt. Am 11. Oktober wurde er hingerichtet.

Kurt Heißmeyer (1905–1967) war Arzt in Hohenlychen und wollte Professor werden. Als er im Konzentrationslager Neuengamme als Lagerarzt für „medizinische“ Experimente eingesetzt wurde, spritzte er den 20 Kindern Tuberkelbazillen und operierte die Lymphdrüsen unter den Armen heraus. Die Kinder bekamen davon hohes Fieber und hatten Schmerzen.
Mit den Menschenversuchen wollte Heißmeyer beweisen, dass man Tuberkulose durch künstlich erzeugte Hauttuberkulose bekämpfen kann und dass "rassisch minderwertige" Menschen eher anfällig für Tuberkulose sind. Heißmeyers erste These war schon lange vor den Experimenten als wissenschaftlich unhaltbar in der Fachwelt bekannt. Die zweite These entsprang allein der rassistischen und antisemitischen Ideologie der Nationalsozialist:innen.
1945 vergrub Heißmeyer im Garten des SS-Sanatoriums Hohenlychen eine Blechkiste mit verschiedenen Dokumenten und Gegenständen, die die Alliierten nicht finden sollten. Neben privaten Fotos befanden sich in der Kiste sowohl Krankenakten und Fotografien der Kinder, an denen er Experimente verübt hatte. Er tauchte in der DDR unter und konnte dort als Arzt noch zwanzig Jahre praktizieren. Nach einem anonymen Schreiben an das Ministerium für Staatssicherheit, das die Verwicklungen und Betätigung als SS Arzt in Neuengamme erwähnte, wurden vorerst kein Vorgehen angeordnet.
Erst 1963 wurde Kurt Heißmeyer verhaftet und 1966 durch das Bezirksgericht Magdeburg wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Ehemalige Häftlinge des KZ Neuengamme und ehemalige Häftlingsärzte sagten gegen ihn aus, auch die Unterlagen aus der selbst vergrabenen Kiste halfen bei der Rekonstruktion der von Heißmeyer verübten Verbrechen. 1966 wurde er wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu lebenslanger Haft verurteilt. Kurt Heißmeyer starb 1967 in der Strafhaft.

Ewald Jauch (1902–1946) trat im Februar 1932 der NSDAP bei und wurde zwei Jahre später Mitglied der SS. Von 1940–1944 war Jauch erst als Wachmann, später als Rapportführer im KZ Neuengamme beschäftigt. Ab Dezember 1944 war er Lagerleiter im Außenlager Bullenhuser Damm, wo er im April 1945 an der Ermordung der Kinder beteiligt war. Während des Curio-Haus-Prozess 1946 wurde Ewald Jauch zum Tode verurteilt.
Ewald Jauch wurde 1902 in Schwenningen am Neckar geboren. Nach der Volksschule absolviert er eine Kaufmannslehre. Gemeinsam mit seiner Frau Else betreibt er außerdem die Gaststätte „Schützenhaus“ mit mehreren Schießbahnen. Aus der Ehe gehe drei Söhne hervor. Nach eigenen Angaben verliert Jauch durch eine unsaubere Geschäftsabwicklung seinen Arbeitsplatz und ist von 1931 bis 1933 erwerbslos.
Ewald Jauch tritt bereits 1932 der NSDAP bei und wurde 1933 Mitglied der SS mit dem Rang eines Oberscharführers. Jauch zählte durch diese frühe Parteimitgliedschaft zu den alten Kämpfern und er erhält dadurch eine 25%-Anstellung als Steuereintreiber bei der Stadt Schwenningen. Jauch verweist bei Gehaltsforderungen stets auf diese frühe Mitgliedschaft. Nach Schulungen, u.a. im SS-Erholungsheim Lochen bei Balingen, wird er 1938 zur Verstärkung der SS-Totenkopfverbände herangezogen.
Bereits im November 1939 wird Jauch von Heinrich Himmler einberufen und als Oberscharführer im 9. Totenkopfregiment in Danzig/Polen stationiert. Sein Regiment ist an Verfolgung, Erschießung und an der Bewachung von jüdischen Ghettos und KZs in Osteuropa beteiligt. Dort versucht er vergeblich, sich vom Fronteinsatz freistellen zu lassen. Trotz wiederholten Bitten wird die Entlassung abgelehnt, er verletzt sich daraufhin bei einer Wehrübung am Bein und wird am 20. April 1940 als Rapportführer in den Innendienst ins KZ Neuengamme versetzt.
Nach mehreren Einsätzen im Außenlager Darß bei Stralsund und Schandaleh wurde Jauch ab Dezember 1945 Leiter der Außenstelle am Bullenhuser Damm, wo er im April 1945 an der Ermordung der Kinder beteiligt war.
Nach Kriegsende flieht Jauch nach Schwenningen und hält sich in seinem Elternhaus versteckt, bis ihn die britische Militärpolizei dort verhaftet. Jauch wird im Internierungslager „Eselheide“ der britischen Rheinarmee in Paderborn inhaftiert. Im „Neuengamme Camp Case No. 3“ vom 24. bis 31. Juli 1946 steht Ewald Jauch wegen der Morde beim Curiohaus-Prozess vor dem britischen Militärgericht. Ewald Jauch versucht sich vergeblich mit Hinweis auf seine Beinverletzung zu entlasten. Ewald Jauch wird zum Tode verurteilt und am 11. Oktober 1946 im Zuchthaus in Hameln hingerichtet und dort auch beigesetzt.

Max Pauly (1907–1946) aus Wesselburen in Dithmarschen arbeitete als Einzelhandelskaufmann. 1930 trat er der NSDAP bei und wurde zwei Jahre später Mitglied der SS. Ab August 1942 war er Kommandant des KZ Neuengamme. Er gab den Befehl zur Tötung der Kinder an Alfred Trzebinski weiter. Max Pauly wurde am 3. Mai 1946 zum Tode verurteilt und am 8. Oktober 1946 in Hameln hingerichtet.

Hans Friedrich Petersen
(1897–1967) war als Unterscharführer Fahrer der Poststelle des KZ Neuengamme. Er fuhr den Lkw mit den Kindern, ihren Betreuern, und sechs der sowjetischen Kriegsgefangenen, die zum Bullenhuser Damm gebracht wurden. Hans Friedrich Petersen wurde nicht in den Curio-Haus-Prozessen angeklagt und auch nicht als Zeuge vernommen.
Er starb 1967 im dänischen Sonderburg.
Adolf Speck (1911–1946) kam als Wachmann in das KZ Neuengamme und wurde im Sommer desselben Jahres der Kommandoführer im Klinkerwerk des KZs. Er galt als gewalttätig. Speck bewachte in der Tatnacht zusammen mit Wiehagen die sowjetischen Kriegsgefangenen. Er gab im Curio-Haus-Prozess an, dass er einen der Häftlinge erschossen hatte, weil ihm von den Häftlingen Salz ins Gesicht gestreut worden sein soll.
Im Mai 1946 wurde er zum Tode verurteilt und im Oktober 1946 hingerichtet.

Arnold Strippel (1911–1994) trat im Jahr 1934 der SS bei und wurde anschließend Wachmann im Konzentrationslager Sachsenburg. Schon 1938 wurde er Rapportsführer im KZ Buchenwald. Bis 1944 war Arnold Strippel in zahlreichen Konzentrationslagern eingesetzt, einmal fungierte er als Leiter des Außenlagers von Ravensbrück, Peenemünde-Karlshagen II. Im Nationalsozialistischen Vernichtungssystem nahm Strippel nicht selten leitende Funktionen ein. So auch in Hamburg, wo im als Stützpunktleiter die SS-Männer unterstanden, die die Morde am Bullenhuser Damm verübten.
1945 tauchte er aus Angst vor der Bestrafung durch die britischen Militärgerichtsverfahren unter und lebte teilweise unter falschem Namen.
Aufgrund seiner SS-Zugehörigkeit kam er 1948 in ein Internierungslager. Da noch nicht genug Beweismaterial gegen ihn vorlag, wurde er aus der Haft entlassen.
Schließlich wurde er am 1. Juni 1949 vom Schwurgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe wegen Mordes an Häftlingen im KZ Buchenwald verurteilt. Er reichte gegen das Urteil Wiederaufnahmeanträge ein. Das Urteil wurde aufgehoben und er wurde 1970 nur wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Für die zu viel verbüßte Haft erhielt er eine Haftentschädigung von 121 500 DM. Danach musste er nie wieder in das Gefängnis, obwohl er durch das Schwurgericht Düsseldorf 1981 wegen Beihilfe zum Mord im KZ Majdanek (Polen) zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Er galt aus gesundheitlichen Gründen als haftunfähig.
Mitte der sechziger Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen ihn wegen einer möglichen Beteiligung der Morde am Bullenhuser Damm.
In den Curio-Haus-Prozessen hatten Trzebinski, Dreimann, Jauch und Frahm ihn der Mittäterschaft bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft sah sich jedoch nicht in der Lage, das Verfahren fortzusetzen, da ihrer Meinung nach die Beweislage nicht ausreichend war.
Nach der Strafanzeige von Angehörigen der Opfer vom Bullenhuser Damm nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 1979 wieder auf.
Sie klagte ihn letztlich im Jahr 1983 wegen 42-fachen Mordes an den 20 Kindern, den vier Häftlingsärzten und Pflegern und den sowjetischen Kriegsgefangenen an.
Das Verfahren wurde durch das Landgericht Hamburg nach vier Jahren eingestellt, weil Strippel aus gesundheitlichen Gründen als verhandlungsunfähig angesehen wurde.
1994 starb Strippel in Frankfurt.

Alfred Trzebinski (1902–1946) trat 1932 der SS und ein Jahr später der NSDAP bei. 1939 wurde er bei der Wehrmacht einberufen, nach seinem Wechsel zur Waffen-SS wurde er 1941 Lagerarzt im KZ Ausschwitz, danach im KZ Majdanek (Polen). 1943 wurde Alfred Trzebinski SS-Standortarzt in Neuengamme. Er war in der Einrichtung der Sonderabteilung Heißmeyer auch mit den pseudomedizinischen Experimenten beschäftigt. Alfred Trzebinski war an der Ermordung der Kinder beteiligt.
Nach Kriegsende tauchte er bei seiner Familie unter, wurde aber am 1. Februar 1946 verhaftet und im Curio-Haus-Prozess zum Tode verurteilt.

Heinrich Wiehagen
(1911–1945) war Unterscharführer im KZ Neuengamme und half Wilhelm Dreimann und Johann Frahm bei der Erhängung der erwachsenen Häftlinge im Heizungskeller.
Im Mai 1945 gehörte er zur Bewachung von verschiedenen Schiffen, auf die Häftlinge des KZ Neuengamme und Überlebende des Todesmarschs aus dem KZ Fürstengrube gebracht wurden. Die in der Lübecker Bucht befindlichen Schiffe wurden durch Alliierte versehentlich bombardiert, da sie nicht als Gefangenenschiffe gekennzeichnet wurden.
Heinrich Wiehagen wurde von Häftlingen erschlagen, als er auf andere Häftlinge, die im Wasser schwammen, geschossen hatte.